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Weg für Fußgänger und Radfahrer offen

Teilstück in Börninghausen wird eingezogen.

In der vergangenen Sitzung haben die Ratsmitglieder einstimmig die Einziehung eines Teilstücks des unbenannten Weges zwischen der Eggetaler Straße und dem Fiegenburgweg beschlossen.

Börninghausen Weg Flurstueck 304-164 Februar 2014

 

Die Stadt Pr. Oldendorf ist Eigentümerin des Flurstücks 304/164 (Flur 3). Dabei handelt es sich um einen Wirtschaftsweg in Börninghausen. Der Weg sei entbehrlich geworden und eine Veräußerung möglich, da er keine wesentliche Verkehrsbedeutung mehr besitzt. Die Antragsteller haben sich bereit erklärt, im Falle der Veräußerung den an den Weg angrenzenden Anliegern ein Durchfahrtsrecht zuzusichern. Dies gelte auch für die Stadt Pr. Oldendorf und den Wasserverband Große Aue. Im Weg verlegte Leitungen werden grundbuchamtlich gesichert. Auch für die Eigentümer des Flurstück 71, Flur 3 werde ein Wegerecht eingetragen, da das Grundstück nur über das einzuziehende Wegeteilstück erreichbar ist.

Der betroffene Weg stehe auch künftig als Fuß-, Rad- und Wanderweg zur Verfügung, hieß es in der Ratssitzung. Eine entsprechende, so genannte Grunddienstbarkeit werde eingetragen.

Quelle: Neue Westfälische

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